Junge, junge, so schnell ging das, auf meinen Artikel vom 3. Februar 2021 zum Thema Einigung zwischen Bluebrixx und Lego (Klick) hat Klaus Kiunke von Bluebrixx zwei Videos am 4. Februar 2021 veröffentlich als Statement auf die geleakten Dokumente. Eine kurze und kleine Analyse.
Vielleicht erstmal beide Videos vom hauseigenen YouTube-Kanal von Bluebrixx. Ich fange mit dem ersten Video von der Mittagszeit an, dann mit dem zweiten eigentlichen richtigen Video vom Nachmittag (Beides 4. Februar 2021). Etwas dezidierter eingehen werde ich aber auf das vom Nachmittag, welches etwas mehr Aussagekraft hat.
Als aller ersten Punkt: Ja, ich hab beim vorherigen Artikel (klick hier) sicherlich etwas gemutmaßt und vermutet – aber das tun wir alle irgendwo.
Auch wurde gemutmaßt, ob ich überhaupt so etwas veröffentlichen darf. Der Anwalt, der für seinen Mandanten bei Gericht einfach nur erfragen wollte, ob bereits ein Urteil in der Sache gesprochen wurde, hat dort eine Auskunft bekommen. Da Urteile in Deutschland immer „Im Namen des Volkes“ gesprochen werden, hat man als Volk auch das Recht, darüber Infos zu bekommen. Ich denke, da nicht ersichtlich ist (da geschwärzt), wer angefragt hat, kann auch kein Rückschluss gezogen werden, wer genau angefragt hat vor Gericht und welcher Anwalt (oder Anwältin) mit welchem Mandanten geschrieben hat.
Ein mancher im Netz nannte den Blog als die „BILD„, aber sowas finde ich eher lustig und tangiert mich ganz peripher. Bei wenigen Kommentaren hatte ich dezent den Eindruck, dass bei manch seltenen Zeitgenossen der Hut in den Nacken gerutscht ist und der Kopf hellrot vor Wut wurde, während zornige Worte wie zum Beispiel „Sie, Sie Kamel Sie!“ oder „Sappralott, Sie Wüstling, Sie!“ aus der Kehle herausbrüllten. Leute, calmez-vous, tranquilo, runter vom Gas, hier gehts um kleine bunte Steinchen.
Klaus hat recht, die Dokumente stammen nicht von Bluebrixx, sondern der Mailverkehr wurde zwischen einem Anwalt, seinem Mandanten und dem Gericht in Frankfurt gesendet. Erst der Anwalt mit dem Gericht, dann der Anwalt mit seinem Mandanten. Klar, einen Whistleblower verrät man nicht, hier nochmal ganz großen Dank an dich, unbekannten Menschen aus dem Netz, der uns als Community den Mailverlauf hat zukommen lassen! Ich hoffe, du hast dich damit nicht in Schwierigkeiten oder so gebracht.
Zurück zum Video von Klaus. Er hat (leider) vollkommen recht, dass er keine Details darüber berichten möchte/kann, denn die Bluebrixx hat ja eine Stillschweigevereinbarung mit dem Gegner aka Lego und seine Anwälten geschlossen. Ich glaub nur lebensmüde Menschen würden so eine Stillschweigevereinbarung brechen.
Also, Figuren wie zum Beispiel die alte Xingbao-Figuren mit den abwinkelbaren Armen darf auch weiterhin Bluebrixx weder bewerben, noch verkaufen oder sonst irgendwie in den Verkehr bringen. Drum daher auch nicht auf der Internetseite von Bluebrixx ersichtlich. Wär interessant, welche Figuren weiterhin noch darunterfallen, aber da – Obacht Mutmaßung – fällt wohl auch die Wange darunter. Allerdings liegt eben die Stillschweigevereinbarung als Mantel des Schweigens drüber…
Der Vergleich (auf das sich der geleakte Mailverkehr bezieht), der zwischen Lego und Bluebrixx geschlossen wurde, so laut Klaus, regelt nur vorläufig einige der „verschiedenen anderen Dinge„. Laut ihm läuft noch das Hauptverfahren, denn der Vergleich wurde im Rahmen der Verhandlungen im Juli 2020 vereinbart.
Also, das Schreiben vom Gericht lt. Klaus bezieht sich nicht auf den riesigen Stapel Papier (Video vom 30. Dezember 2020), die sogenannte Hauptklage, sondern auf verschiedene andere Dinge, von den Verhandlungen vom Juli 2020. Ich nehme ihn hier beim Wort. Falls jemand vorsichtshalber das Video oder die Videos speichern möchte, so möge er es tun.
Es ist auch weiterhin nicht geklärt, ob die verschiedenen Minifiguren, die Bluebrixx verkauft, wirklich verkauft werden dürfen.
Interessant ist der Unterschied zwischen „können“ und „dürfen„. Das hat er in Minute 3:46 mit einem Beispiel recht einfach erklärt für uns Laien.
Für mich als geistiges juristisches Nackerbatzl (oder ziemlicher N00b aka Unwissender), der nicht viel Ahnung von Juristerei hat, wäre da auch kein großartiger Unterschied zu erkennen, ob man etwas darf oder kann. Tuts aber wohl für Juristen.
Also, wir gehen alle zurück zum Start, denn der außergerichtliche Vergleich bringt leider keine Klärung, welche Minifiguren genau Bluebrixx verkaufen, bewerben usw. darf.
Erfreulicherweise hat Bluebrixx den Löschantrag gestellt (parallel zum wichtigen Hauptverfahren) für die 3D-Marke von Lego – Deswegen, warum Lego (das Recht hat Lego nun mal) überall abmahnt und um alle andere Minifiguren zu verbieten. Das 3D-Markenrecht, um sie alle zu finden, sie zu… lassen wir das mal an der Stelle.
Hoffentlich kommt endlich die Rechtsicherheit, die Klaus seit September 2019 uns allen verschaffen möchte. Ich würde mich persönlich freuen, wenn endlich da mal Ruhe ist. Glaubt mir, ich schreib lieber über andere Sachen als über Gericht-Gedöns. Ich mag auch lieber Jura in Jurassic Park als vor Gericht. Und ein Gericht sehe ich auch lieber auf einem Teller auf dem Tisch als ein Gebäude mit vielen Menschen, die Paragraphenschneider als Büroartikel nutzen.
Der schönste Kommentar, den ich in der Sache lesen durfte:
Anwälte kann man nie genug haben!
Also, lasst uns wieder weiterbauen, weil neben Arbeit, Privatleben sollten wir mit diesen kleinen Steinen eher was schönes bauen als darüber zu streiten.
Falls mir wieder Dokumente zugeschickt werden zu der Sache, ich kann gerne wieder darüber dann berichten nach Prüfung – Quellenschutz ist gegeben.
Danke für eure Aufmerksamkeit, haut rein und baut fein!
Danke für die Info.
Hoffen wir sehr, das bald Ruhe einkehrt in unserer Welt der geliebten, noppigen, bunten Steine.
Ach ja. Noch was zum Unterschied „können“ und „dürfen. Solche Sachen lassen sich am Beispiel „gratis“ und „umsonst“ ganz gut erläutern.
Während die Schulbildung bei den meisten gratis war, war sie bei einem gewissen L. umsonst!
Verstecke Dich doch nicht immer hinter irgendwelchen Nicknamen….Oder hast Du in der Realität kein Rückrat???
Ich verstecke mich nirgendwo hinter irgendwas. Ist Lars denn dein echter Name?
Ich kannte nur einen Lars aus der deutschen (nicht meinen) Landeshauptstadt. Und was ich über den heute immer noch denke möchte ich hier lieber nicht schreiben. Aber wenn du dieser Lars bist, dann solltest du lieber nichts von Rückgrat schreiben!
Genau dieser Lars bin ich. Und dem Anschein nach besitze ich mehr Rückrat wie Du, sonst würde ich mich auch so hinter einem Nicknamen verstecken wie Du!
Es heißt als du nicht wie du.
Herrschaften, Funkdisziplin bitte.
Ich lass das jetzt an der Stelle stehen, aber das wars jetzt.
Jetzt hatte jeder seinen Spaß, jetzt ists auch mal wieder gut.